Symbolischer Zahn aus Keramik im Hintergrund, davor vier ansteigende Stapel aus Goldmünzen auf einem Holztisch – Darstellung steigender Zahnarztkosten oder Investitionen in Zahngesundheit.
Symbolischer Zahn aus Keramik im Hintergrund, davor vier ansteigende Stapel aus Goldmünzen auf einem Holztisch – Darstellung steigender Zahnarztkosten oder Investitionen in Zahngesundheit.

Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?

16.07.2025

Kieferorthopädie: Wer trägt die Kosten und wann entstehen Eigenanteile?

Viele Familien stellen sich beim ersten Besuch in der kieferorthopädischen Praxis eine zentrale Frage: Was bezahlt eigentlich die Krankenkasse – und was nicht? Eine verständliche Frage, denn nicht jede Behandlung ist automatisch eine Kassenleistung. Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick.

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung?
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren prüft die Krankenkasse, ob eine sogenannte "medizinische Notwendigkeit" vorliegt. Diese wird nach dem sogenannten KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) bewertet. Nur ab KIG-Stufe 3 und bei bleibendem Gebiss beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten – z. B. bei:

  • starken Engständen oder Zahndrehungen
  • Kreuzbissen, Vorbissen oder Rückbissen
  • fehlenden Zähnen, wenn Platzmangel oder Fehlstellungen entstehen

Wichtig zu wissen: Die Krankenkasse übernimmt nur die Regelversorgung – also Standardmaterialien und bestimmte Verfahren.

Welche Kosten müssen selbst übernommen werden?
Eltern und Patient:innen zahlen oft zusätzlich, wenn sie sich für komfortablere, ästhetischere oder modernere Varianten entscheiden, zum Beispiel:

  • Keramikbrackets (zahnfarben, unauffälliger als Metall)
  • Minibrackets (kleiner, glatter, angenehmer zu tragen)
  • selbstligierende Brackets (vereinfachen die Reinigung, können Tragezeit verkürzen)
  • Invisalign-Schienen (transparent, herausnehmbar – meist keine Kassenleistung)
  • zusätzliche Leistungen wie Intraoralscanner, 3D-Planung oder besondere Retentionsgeräte

Diese sogenannten IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) besprechen wir transparent vor Behandlungsbeginn.

Und bei Erwachsenen?
Bei Erwachsenen wird die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse nur in sehr schweren Fällen übernommen – z. B. bei kombinierter kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Behandlung. Ansonsten handelt es sich um eine Privatleistung. Auch hier erstellen wir einen individuellen Behandlungs- und Kostenplan, damit Sie sicher planen können.

Mein Rat: Erst klären, dann entscheiden
Vor jeder Behandlung erhalten Sie bei uns eine ausführliche Beratung mit transparentem Kostenüberblick – inklusive aller Kassenleistungen und möglichen Zusatzoptionen. So behalten Sie die Kontrolle und entscheiden, was zu Ihrem Kind und Ihrer Familiensituation passt.

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